Betreuungsvertrag

Wie bekommen Eltern einen Vertrag zur Früh-, Spät- oder Ferienbetreuung?

Anspruch auf die zusätzliche Betreuung haben Eltern, wenn sie wegen Erwerbstätigkeit, schulischer oder beruflicher Ausbildung, Studiums, Umschulung oder beruflicher Fort- und Weiterbildung einschließlich der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit oder wegen Arbeitssuche ihre Kinder nicht selbst betreuen können. Gesetzlich geregelt ist dies in § 19 Abs. 6 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG).

Für die Bedarfsfeststellung ist das Wohnortjugendamt zuständig. Für den Bezirk Pankow:
Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Jugend und Immobilien, Jugendamt – Fachdienst 5, Gutscheinstelle, Fröbelstraße 17, Haus 5.

Die Antragsformulare und ein Merkblatt mit Hinweisen zu den Unterlagen, die zwingend für eine Antragsbearbeitung erforderlich sind, gibt es in der Gutscheinstelle oder im Sekretariat der zuständigen Einzugsgebietsschule. Die ausgefüllten Formulare müssen bei der Gutscheinstelle abgegeben werden. Wenn alle Unterlagen geprüft wurden, erhalten die Eltern einen Gutschein für die zusätzliche Betreuung von der Gutscheinstelle.

Nach Erhalt des Bescheides/ für den Gutschein sowie der Schulzuweisung (Aufnahmebestätigung der Gemeinschaftsschule) schließen die Eltern mit dem jeweiligen Träger der Schule einen Vertrag für die zusätzliche Betreuung im nachfolgenden Amt ab:
Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung JugendSchule und Sport, Hortkosteneinziehung
Fröbelstraße 17, Haus 49, Tel: 902 95 – 60 00, Frau Pomnitz.