Das Zusammenspiel von Unterricht, Freizeit und Pausen
Die Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule ist eine gebundene Ganztagsschule, d.h. alle Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Der Tag verläuft nach einem festen Schema, in dem sich Unterricht und Freizeit abwechseln. Außerhalb der Schulzeit können die Kinder von 6.00 bis 7.30 und 16.00 bis 18.00 Uhr sowie in den Ferien betreut werden. Dafür müssen die Eltern einen entsprechenden zusätzlichen Betreuungsvertrag abschließen.
Das Ganztagsangebot an der Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule wurde Anfang 2019 im Pädagogikmagazin „klasseKinder!“ porträtiert: Den Artikel „Abwechslung im Schultag“ (S. 6-11) gibt es hier.
Ein beispielhafter Schultag
Der Schultag wird – unterschieden nach den Jahrgängen 1-3 und 4-6 (Grundstufe), 7-9 und dem Jahrgang 10 (Mittelstufe) und Jahrgänge 11-13 (Oberstufe) - beispielhaft vorgestellt. » mehrUnterricht
In vielfältigen Formen selbständig lernen
Der Unterricht an der Gemeinschaftsschule hat vielfältige Gesichter. Die regelmäßig wiederkehrenden Bestandteile finden Sie hier kurz erläutert: » mehr
Freizeitbereich
Seit 2010 besteht im Ganztag unserer Schule eine Mischform der Kooperation. Hier gestalten die Erzieherinnen und Erzieher des Trägers, SOCIUS – Die Bildungspartner, und die des Senats gemeinsam den Alltag. Unterricht und Freizeit stellen in der gebundenen Ganztagsschule eine feste Verbindung dar. Sie ergänzen sich gegenseitig, denn sie wechseln sich in einem nach den Bedürfnissen der Kinder ausgerichteten Rhythmus ab. Dabei unterscheiden wir zwischen gebundener und ungebundener Freizeit. » mehrBetreuungsvertrag
Wie bekommen Eltern einen Vertrag zur Früh-, Spät- oder Ferienbetreuung?
Unsere Schule bietet eine Hortbetreuung für alle Kinder der Jahrgangsstufe 1-6 an. Anspruch auf die zusätzliche Betreuung haben Eltern, wenn sie wegen Erwerbstätigkeit, schulischer oder beruflicher Ausbildung, Studiums, Umschulung oder beruflicher Fort- und Weiterbildung einschließlich der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit oder wegen Arbeitssuche ihre Kinder nicht selbst betreuen können. Gesetzlich geregelt ist dies in § 19 Abs. 6 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG). » mehrMittagessen
Wir erinnern, dass Eltern der Jahrgänge 7-10 für jeden Tag, an dem ihre Kinder nicht in der Mensa essen gehen, selbst ihre Kinder abmelden müssen. Ansonsten zahlen Eltern für das Essen ihres Kindes! Daneben werden täglich große Mengen an Essen produziert, die dann entsorgt werden, wenn die Schüler/innen nicht zum Essen kommen.Luna Vollwert Catering stellt sich vor
Luna Vollwert Catering entstand 1994 als kleines innovatives Kinderladen-Projekt aus dem Wunsch engagierter Eltern nach einer gesunden, natürlichen Ernährung für ihre Kinder. Heute ist LUNA ein mittelständischer Vollwert Caterer mit langjähriger Erfahrung für eine gesunde Verpflegung in Kindergärten, Kindertagesstätten und Grund- und Oberschulen. » mehr