Wie bekommen Eltern einen Vertrag zur Früh-, Spät- oder Ferienbetreuung?
Unsere Schule bietet eine Hortbetreuung für alle Kinder der Jahrgangsstufe 1-6 an. Anspruch auf die zusätzliche Betreuung haben Eltern, wenn sie wegen Erwerbstätigkeit, schulischer oder beruflicher Ausbildung, Studiums, Umschulung oder beruflicher Fort- und Weiterbildung einschließlich der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit oder wegen Arbeitssuche ihre Kinder nicht selbst betreuen können. Gesetzlich geregelt ist dies in § 19 Abs. 6 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG).
Bitte beachten Sie, dass die Kinder der Jahrgangsstufe 6 erst ab dem Schuljahr 2013/14 Anspruch auf einen Hortplatz haben. Für die Ferienbetreuung der Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist eine zusätzliche Bedarfsprüfung erforderlich. Diese kann von einer formlosen Erklärung unterstützt werden, welche die Wichtigkeit einer Ferienbetreuung in unserer Schule begründet und von der Schulleitung unterschrieben sein sollte.
Einen Antrag auf Hort- und/oder Ferienhortbetreuung können Sie beim zuständigen Jugendamt stellen: Bezirksamt Pankow von Berlin Jugendamt, Fachdienst 5, AG Gutscheinstelle, Fröbelstraße 17, Haus 4, 13062 Berlin.
Die Antragsformulare und Merkblätter mit Hinweisen zu den Unterlagen, die zwingend für eine Antragsbearbeitung erforderlich sind, gibt es in der Gutscheinstelle (siehe oben). Sie können die Formulare auch auf der Homepage des Jugendamtes herunterladen.
Die ausgefüllten Formulare müssen bei der Gutscheinstelle abgegeben werden. Wenn alle Unterlagen geprüft wurden, erhalten die Eltern eine Bedarfsbescheinigung für die zusätzliche Betreuung.
Bitte wenden Sie sich mit diesem Bedarfsbescheid an die Leitung des Ganztages der Schule. Diese leitet den Gutschein an die Sachbearbeiterin des Trägers, SOCIUS – Die Bildungspartner, weiter. Sie erhalten per Post einen Betreuungsvertrag, der entweder bei der Ganztagsleitung abgegeben werden kann oder auf dem Postweg an den Träger geschickt wird.