Lerngruppensprecher/innen
Zu Beginn jedes Schuljahres werden pro Lerngruppe zwei Lerngruppensprecher/innen und zwei Stellvertreter/innen von der Schüler/innenschaft gewählt. Alle Lerngruppensprecher/innen treffen sich regelmäßig in der Gesamtschüler/innenvertretung (GSV). Diese ist ein wichtiger Bestandteil der schulinternen Mitbestimmungs- und Organisationsmöglichkeiten für Schüler/innen. Aus diesem Grund sind alle gewählten Lerngruppensprecher/innen angehalten sich der Verantwortung ihres Amtes bewusst zu werden und nur Schüler/innen, die motiviert sind eine solche Verantwortung für unsere Schule zu tragen, sollten eine zukünftige Kandidatur in Betracht ziehen. Weitere Informationen und einen Leitfaden für Lerngruppensprecher/innen gibt es im Internet: Leitfaden
Gesamtschüler/innenvertretung (GSV)
In der Gesamtschüler/innenvertretung wird der Schüler/innenschaft durch ihre gewählten Vertreter/innen die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung am Schulleben geboten. Das Gremium stellt einen Rahmen zum Austausch, zur gegenseitigen Beratung und gegebenenfalls zum Realisieren verschiedener Projekte für die Schule dar. Im Schulgesetz ist für die besondere Situation der Gemeinschaftsschulen (Schulen der Sekundarstufe, die mit einer Grundschule verbunden sind) formuliert, dass die Lerngruppensprecher/innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 bereits stimmberechtigte Mitglieder der GSV sind und die Lerngruppensprecher/innen der Jahrgangsstufen 3 und 4 an der GSV nur beratend teilnehmen. Die Schulsprecher/innen und deren Stellvertreter/innen sind weitere stimmberechtigte Mitglieder der GSV, beratende Teilnehmer/innen sind Vertreter/innen aus anderen Gremien, wie z.B. der Gesamtkonferenz und der Gesamtelternkonferenz. Aus den Reihen der GSV werden Vertreter/innen für weitere Gremien gewählt (Schulkonferenz, Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen/-gruppen, Gesamtelternvertretung, Bezirksschüler/innenausschuss). Die GSV verfügt über bestimmte Rechte und Pflichten, über welche sich im Berliner Schulgesetz genauer informiert werden kann: Schulgesetz
Schulsprecher/innen
Die gewählten Schulsprecher/innen der WvH leiten die Gesamtschüler/innenvertretung bis Jahrgang 10 und vertreten die Schüler/innen inner- und außerschulisch. Alle Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe vier dürfen an der Wahl der Schulsprecher/innen stimmberechtigt teilnehmen. Eine Kandidatur ist ab dem siebten Jahrgang möglich, wird jedoch erst ab dem achten Schuljahr und in Schulsprecher/innenteams empfohlen. Für die Jahrgänge 11 bis 13 werden an der Oberstufe (OHO) separate Schulsprecher/innen gewählt.
Schülerclub
Der Schülerclub „S-Klub“ ist ein Raum, in dem sich Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7-10 informell treffen, austauschen und auch in der Gruppe etwas bewegen und veranstalten können. Unser Schülerclub wird daher nicht nur als kreativer Gestaltungsraum für Schülerinnen und Schüler verstanden, sondern als Ort der Begegnung und des Gesprächs für alle am Schulleben beteiligten Gruppen (Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte, außerschulische Partner, u.a.). Mehr Informationen und Fotos gibt es hier: Schülerclub