Elternvertretung

Von der Lerngruppe bis zum Bezirkselternausschuss – Mitarbeit der Eltern auf allen Ebenen

Eine Elternvertretung gibt es wie an jeder Schule auch an der Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule. Formal regelt das Berliner Schulgesetz die Aufgaben der Elternvertretung. Die Themen und die Intensität der Diskussionen und Beteiligung an der Gestaltung der Schule legen die Elternvertreter/innen selber fest. Zurzeit diskutieren die Elternvertreter/innen der Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule über ihr Selbstverständnis und mögliche weitere Aktivitätsfelder. Insofern beschränken wir uns an dieser Stelle auf die Darstellung der bisherigen Arbeit und freuen uns auf einen neuen Text in naher Zukunft.

Elternvertretung gemäß Gesetz
Gemäß des Berliner Schulgesetzes wirken die Erziehungsberechtigten bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele durch ihre Elternvertretung aktiv und eigenverantwortlich mit (§ 88 Abs. 1). Zum einen sind sie durch Informations- und Meinungsaustausch in den Elternversammlungen an der Gestaltung des Schullebens und der Unterrichts- und Erziehungsarbeit beteiligt. Zum anderen wirken die Erziehungsberechtigten durch ihre Teilnahme an Beratungen und Entscheidungen in der Gesamtelternvertretung und der Schulkonferenz mit.

Elternvertreter/innen in den Lerngruppen
Auf jeder ersten Elternversammlung im Schuljahr werden mindestens zwei Elternvertreter/innen in den Lerngruppen gewählt. Oft sind es mehr, um alle Jahrgänge zu repräsentieren und die Aktivitäten besser unter sich aufteilen zu können. Die Elternvertreter/innen kümmern sich um die Organisation der Elternversammlungen und sind für alle Eltern ansprechbar, wenn es Fragen, Anregungen oder Schwierigkeiten gibt. Meist kümmern sie sich auch um die Unterstützung schulischer Höhepunkte, wie beispielsweise das Kennenlernen der Eltern untereinander oder gemeinsame Aktivitäten der Lerngruppeneltern.

Gesamtelternvertretung (GEV)
Die GEV vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule. Sie setzt sich aus jeweils zwei Elternvertreter/innen der Lerngruppen zusammen. Die Elternvertreter/innen nehmen ihre Funktion als Vertreter der Eltern wahr und stellen eigene Interessen zurück. Die GEV wird vom Vorstand mindestens dreimal im Schuljahr eingeladen und geleitet. Im Schuljahr 2010/11 besteht der Vorstand aus Elke Redemann-Paul (Vorsitzende), Juliane Willuhn und Patricia Rahemipour (beide stellvertretende Vorsitzende).
Die Schulleiterin sowie zwei Angehörige des Kollegiums sind als beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder bei den GEV-Versammlungen anwesend. An den Versammlungen dürfen grundsätzlich auch Gäste aus der Elternschaft teilnehmen. Die GEV befasst sich mit allen schulischen Belangen, ist jedoch nicht beschlussfähig im Sinne von Entscheidungen für die Schule.

Die GEV beschäftigt sich mit allen Themen, die für die Eltern von Belang sind. Für die langfristige Mitwirkung der Elternvertreter/innen wurden folgende Arbeitsgruppen gebildet, die allen Eltern offen stehen:

  • AG Essen
  • AG Verkehr
  • AG Inklusion
  • AG Kommunikation/Transparenz

Die GEV wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder vier Mitglieder der Schulkonferenz, zwei Mitglieder des Bezirkselternausschusses (BEA), je zwei beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und der Fachkonferenzen sowie der Gesamtschülervertretung.

Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Beschlussgremium einer Berliner Schule. Die GEV entsendet vier ihrer Mitglieder in die Schulkonferenz. So haben die Eltern ein großes Gewicht innerhalb der Schule.

  • Handbuch

    Hier können Sie das „Handbuch für unsere Gemeinschaftsschule“ kostenlos herunterladen. Es ist Erste-Hilfe-Heft, schnelles Nachschlagewerk und Merkblatt in einem und soll als Leitfaden in den ersten Tagen, Wochen und Monaten an der Wilhelm-von-Humboldt-Schule (WvH-Schule) dienen. Es wurde auf Initiative der Gesamtelternvertretung erstellt.

    WvH-Handbuch 2011-12

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