Schülervertretung

Lerngruppensprecher/innen
Zu Beginn jedes Schuljahres werden pro Lerngruppe zwei Lerngruppensprecher/innen und zwei Stellvertreter/innen von der Schüler/innenschaft gewählt. Alle Lerngruppensprecher/innen treffen sich regelmäßig in der Gesamtschüler/innenvertretung (GSV). Diese ist ein wichtiger Bestandteil der schulinternen Mitbestimmungs- und Organisationsmöglichkeiten für Schüler/innen. Aus diesem Grund sind alle gewählten Lerngruppensprecher/innen angehalten sich der Verantwortung ihres Amtes bewusst zu werden und nur Schüler/innen, die motiviert sind eine solche Verantwortung für unsere Schule zu tragen, sollten eine zukünftige Kandidatur in Betracht ziehen. Weitere Informationen und einen Leitfaden für Lerngruppensprecher/innen gibt es im Internet: Leitfaden

Gesamtschüler/innenvertretung (GSV)
In der Gesamtschüler/innenvertretung wird der Schüler/innenschaft durch ihre gewählten Vertreter/innen die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung am Schulleben geboten. Das Gremium stellt einen Rahmen zum Austausch, zur gegenseitigen Beratung und gegebenenfalls zum Realisieren verschiedener Projekte für die Schule dar. Im Schulgesetz ist für die besondere Situation der Gemeinschaftsschulen (Schulen der Sekundarstufe, die mit einer Grundschule verbunden sind) formuliert, dass die Lerngruppensprecher/innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 bereits stimmberechtigte Mitglieder der GSV sind und die Lerngruppensprecher/innen der Jahrgangsstufen 3 und 4 an der GSV nur beratend teilnehmen. Die Schulsprecher/innen und deren Stellvertreter/innen sind weitere stimmberechtigte Mitglieder der GSV, beratende Teilnehmer/innen sind Vertreter/innen aus anderen Gremien, wie z.B. der Gesamtkonferenz und der Gesamtelternkonferenz. Aus den Reihen der GSV werden Vertreter/innen für weitere Gremien gewählt (Schulkonferenz, Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen/-gruppen, Gesamtelternvertretung, Bezirksschüler/innenausschuss). Die GSV verfügt über bestimmte Rechte und Pflichten, über welche sich im Berliner Schulgesetz genauer informiert werden kann: Schulgesetz

Schulsprecher/innen
Die Schulsprecher/innen leiten die Gesamtschüler/innenvertretung und vertreten die Schüler/innen inner- und außerschulisch. Alle Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe vier dürfen an der Wahl der Schulsprecher/innen stimmberechtigt teilnehmen. Eine Kandidatur ist ab dem siebten Jahrgang möglich, wird jedoch erst ab dem achten Schuljahr und in Schulsprecher/innenteams empfohlen.

Im Schuljahr 2016/17 wurden Lilly Rinklebe (Jahrgang 10) und Lina Pfeiffer (Jahrgang 10) als Schulsprecherinnen der WvH gewählt.

„Als besonders wichtig empfinden wir beide es eine Transparenz der GSV- und Gremien-Arbeit für die gesamten Schüler/innenschaft zu schaffen. Eine solche sehen wir als essentiell, um Schüler/innen zu motivieren, ihre Anliegen hervorzubringen und der Gestaltung unserer Schule nach ihren Vorstellungen auf diesem, effektivsten Weg einen Schritt näher zu kommen. Um unser Ziel zu erreichen bemühen wir uns, alle uns im Schulgesetz eingeräumten Rechte zu nutzen, Präsenz in allen Gremien zu zeigen und den Zusammenhalt der Gesamtschüler/innenvertretung zu stärken. Vorrangig konzentrieren wir uns in diesem Schuljahr auf das Ebnen des Weges aller zukünftigen Schulsprecher/innen. Indem wir konzeptionelle Änderungen vornehmen, die GSV-Arbeit der letzten Jahre dokumentieren, längerfristige Ziele der Schüler/innenschaft feststecken und ein Handbuch für unsere Nachfolger/innen anlegen, hoffen wir dies zu bewerkstelligen.“

Schülerclub
Der Schülerclub „S-Klub“ ist ein Raum, in dem sich Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7-10 informell treffen, austauschen und auch in der Gruppe etwas bewegen und veranstalten können. Unser Schülerclub wird daher nicht nur als kreativer Gestaltungsraum für Schülerinnen und Schüler verstanden, sondern als Ort der Begegnung und des Gesprächs für alle am Schulleben beteiligten Gruppen (Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte, außerschulische Partner, u.a.). Mehr Informationen und Fotos gibt es hier: Schülerclub